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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Für alle von der Eisenwerk Brühl GmbH getätigten Einkäufe gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Für den Bezug von Gussbruch und Gießereistahlschrott gelten ergänzend die "Handelsüblichen Bedingungen für die Lieferung von Gussbruch und Gießereistahlschrott", ausgenommen sind die Punkte 3 und 4, hier gelten die Punkte 3.1 und 5.2 unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Anders lautende Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt auch, wenn wir ganz oder teilweise die bestellte Ware abnehmen oder Zahlungen leisten.


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